An erfolgversprechende Kontaktmaßnah­men zum Vorurteilsabbau werden verschiedene Anforderungen im Hinblick auf ihre Gestaltung und ihre Rahmenbedingungen gestellt:

Gleichberechtigung

Für die Gestaltung von Kontaktmaßnahmen ist es unerlässlich, dass diese Begegnungen zwischen Gruppen oder Individuen auf „Augenhöhe“ gestatten. Dies verlangt zunächst, die Auseinandersetzung mit sozialen Ungleichheiten in der Gesellschaft und Ihren Folgen sowie die Reflexion von Differenzen, die sich aus unterschiedlichen sozialen und professionalen Rollen ergeben. Auf dieser Grundlage können Gelegenheiten geschaffen und Räume eröffnet werden, die tendenziell gleichberechtigte Kontakte dadurch ermöglichen, dass sie den Adressat*innen gestatten, in ihrer Lebensgeschichte und mit ihren Kompetenzen wahrgenommen zu werden.

Kooperation

In der Praxis bestehen stets Konkurrenzverhältnisse auf allen Ebe­nen (etwa im Ringen um Aufmerksamkeit, Anerkennung, Einfluss oder Ressourcen) – auch in den Nachbarschaften. Dadurch entstehen zwangsläufig Benachteiligun­gen und Privilegien, die es offenzulegen und bewusst zu machen gilt. Kontaktmaßnah­men müssen daher dahingehend geplant sein, dass sie als kooperative Akte solidarischen Han­delns zu verstehen sind, in denen es um Win-Win-Situationen geht. Die Teilnehmen­den müssen mit ihrem Handeln das Gefühl der Selbstwirksamkeit verbinden können.

Kontaktmaßnahmen sind nur dann erfolgversprechend, wenn diese auf Res­pekt und Empathie begründet sind. Hierdurch wird die Chance eröffnet, dass die selbst empfundene Wirksamkeit selbstreferentiell für eine Perspektivenüber­nahme der anderen Teilnehmenden genutzt werden kann. Kontaktmaßnahmen müssen deshalb als ein Prozess angelegt wer­den, in dem sich die erreichte Selbstwirksamkeit über die Zeit hinweg als Ausgangs­punkt für die Überprüfung der eigenen Vorurteile nutzen lässt. Daher müssen Kontaktmaßnah­men somit nicht nur kooperativ angelegt, sondern auch auf weiterge­hende Ziele gerichtet sein, die prozesshaft erreicht werden können.

Verlässlichkeit

Der Erfolg von Kontaktmaßnah­men im Hinblick auf den Abbau von Vorurteilen wird maßgeblich davon bestimmt, ob sie in verlässliche und tragfähige Strukturen eingebunden sind. Hierfür sind zum einem Prestigepersonen relevant. Dabei handelt es sich um Personen, die durch ihr langfristiges Engagement für das Gemeinwesen, als positive Vorbilder wirken und Orientierung bieten. Zum anderen sind Netzwerke bedeutsam, die auf unterschiedliche Weise eine breitere Verankerung der Gemeinwesenar­beit sicherstellen und somit Unterstützung für die Kontaktmaßnah­men bieten können.

Die Netzwerke können dabei durchaus auf unterschiedlichen Ebenen angesiedelt und bestenfalls sogar miteinander verbunden sein. Hierzu zählen beispielsweise Vernetzungen zwischen politischen Akteu­r*innen oder Vertreter*innen unterschiedli­cher sozialer Gruppen.

Damit Kontaktmaßnah­men in und durch Netzwerke vorurteilsabbauend wirken können, ist entscheidend, dass sie im Laufe der Zeit, Verlässlichkeit und Tragfähigkeit als Qualitäten entwickeln. Die Arbeit in und mit Netzwerken stellt daher bereits eine Kontaktmaßnahme dar, wenn sich dort unterschiedliche soziale Akteur*innen zusammenfin­den und durch Koopera­tion (s. o.), Vorurteile mit der Zeit abbauen lassen.

Kompetenzorientierung

Kontaktmaßnah­men sollten in eine Entwicklungsstrategie eingebettet sein, in der individuelle und gruppenbezogene Lernprozesse angeregt werden können. Hierbei soll einerseits eine Wertschätzung sozialer Diversität und gemeinschaftlichen Han­delns ange­strebt werden, die zugleich eine Verbesserung von Bildungschan­cen und eine Steigerung der Lebensqualität des Einzelnen darstellen kann. Denn dies stellt eine starke Motivation dar, längerfristige Lernpro­zesse einzugehen und zu verfolgen. So soll etwa der Wert beim Erwerb interkultureller Kompetenzen für die Individuen erkenntlich werden.

Kontaktmaßnahmen sind zudem erfolgsversprechend, wenn für individuelle Probleme angemes­sene Perspektiven angeregt, aufgezeigt und erarbeitet werden.

Programmatisierung

Eine enge Verknüpfung von Kontaktmaßnah­men mit einer ausdrücklichen Programmatik, die sich etwa auf anti-rassistische Präventions- und Bildungsarbeit richtet, ist für die Verminderung von Vorurteilen nicht zwingend erforderlich. Daher wird zwar keine enge perma­nente und enge Programmatisierung benötigt, aber ein impliziter und nachhalti­ger Konsens über das strategischen Ziel von Kontaktmaßnahmen. Es bedarf daher einer gemeinwesenarbeiteri­schen Orientierung, wie bei der Förderung eines Empower­ment, dass zwar auf der individuellen Ebene ansetzt, aber auch auf kollektive Handlungs- und Kooperationsfähigkeit gerichtet ist.

Eine implizite (und teilweise auch expli­zite) Motivation für eine vorurteilsabbau­ende Programmatik muss bei den Fachkräften der Gemeinwesenarbeit vorhanden sein. Anstelle von Leitsätzen oder Ähnlichen, liegt der Sinn einer solchen Orientierung darin, neue Positionierungen zu ermöglichen und in Aushandlungen mit den Bewohner*innen sowie anderen Akteur*innen, zu neuen Übereinkünften zu gelangen. Gegenüber der Formulierung einer expliziten Programmatik hinsichtlich der Präventionsinten­tion, ist daher eine positive Positionierung zugunsten sozialer Diversität, einer Kul­tur der gegenseitigen Anerkennung und eine lokale Verankerung als Kern der Arbeit vordringlich.

Institutionalisierung

Der institutionelle Rahmen von Kontaktmaßnahmen wird maßgeblich von den ausführenden Organisatio­nen als auch von die Beschaffenheit von übergeordneten Rahmengebungen wie der kommunalen Verwaltung, der örtlichen Sozialplanung oder auch Förderprogrammen auf verschiedenen Ebenen bestimmt. Institutionen, die solche Maßnahmen ausführen, sollten dies mit einer Planungssicherheit, qualifizierten Personal in ausreichender Anzahl sowie anderen benötigten Ressourcen tun kön­nen, um eine Langfristigkeit der Tätigkeit einerseits und die Offenheit für neue Ideen anderer­seits zu ermöglichen.

Kontaktmaßnahmen müssen nicht zwangsläufig durch etablierte Struktu­ren der Gemeinwesenarbeit durchgeführt oder betreut werden, auch wenn in diesem Handlungsfeld hierfür geeignete Voraussetzungen bzw. entsprechende Potentiale anzutreffen sind. Jedoch sind gerade im Bereich des Vorurteilabbaus immer wieder innova­tive Ideen gefragt, um insbesondere Kinder und Jugendliche zu erreichen. Aus die­sem Grunde sollten Anforderungen an die institutionellen Bedingungen so gestal­tet sein, dass auch und relativ unerfahrene Organisationen in diesem Bereich aktiv werden können. Ebenso wie erfahrene Gemeinwesenarbeitende sollten diese Organisationen Unterstützung und Begleitung durch die Förderinstitutionen erfahren.

Die Kommunikation, Reflektion und Evaluation von Maßnahmen im Kontaktbereich sind wichtige Grundvoraussetzungen für erfolgreiche organisationa­len Lernprozesse. Prinzipiell sollten Kontaktmaßnahmen nach dem lokalen Bedarf, ihrem fachliche-methodischen und organisatorisch-institutionellen Potentialen finanziert und unterstützt werden und nicht nach Wettbewerbskrite­rien. Kontaktmaßnahmen müssen in einem institutionell gesicherten Langzeitkonzept inte­griert werden, dass auch die erforderlichen personellen, materiellen und infrastrukturellen Ressour­cen berücksichtigt.

Check-Liste

  • Kann die Einrichtung für Kontaktmaßnahmen den Aspekt „Gleichberechtigung“ gewährleisten?

    • Ja. Wie?

    • Nein. Warum?

  • Kann die Einrichtung für Kontaktmaßnahmen den Aspekt „Kooperation“ gewährleisten?

    • Ja. Wie?

    • Nein. Warum?

  • Kann die Einrichtung für Kontaktmaßnahmen den Aspekt „Verlässlichkeit“ gewährleisten?

    • Ja. Wie?

    • Nein. Warum?

  • Kann die Einrichtung für Kontaktmaßnahmen den Aspekt „Kompetenzorientierung“ gewährleisten?

    • Ja. Wie?

    • Nein. Warum?

  • Ist in der Einrichtung und den relevanten Netzwerken ein Konsens für den Vorurteilsabbau für Kontaktmaßnahmen zu erzielen?

    • Ja. Wie?

    • Nein. Warum?

  • Bietet die Einrichtung einen geeigneten institutionell-organisatorischen Rahmen für Kontaktmaßnahmen zum Vorurteilsabbau?

    • Ja. Wie?

    • Nein. Warum?