1. Erstempfänger
Erstempfängerin ist die Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Niedersachsen e. V. . Als Erstempfängerin hat sie die Zuwendung im Rahmen der Nummer 12 der VV/VV-Gk zu § 44 LHO an den jeweiligen Letztempfänger per Vertrag weiterzuleiten.
2. Letztempfänger
Letztempfängerinnen und Letztempfänger (Maßnahmeträger) sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Niedersachsen wie z.B. Verbände, Vereine und ähnliche Vereinigungen, die von ihrer Aufgabenstellung her nicht auf die Erzielung eines Gewinns ausgerichtet sind und die sich - neben öffentlichen Zuschüssen - aus (Mitglieds-)Beiträgen, Spenden und ähnlichen Zahlungen finanzieren.